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Nachbar muss Hecke im Winter nicht vorsorglich auf maximal zulässige Höhe einkürzen (07.02.2018)

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Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass ein Nachbar nicht verpflichtet ist, im Winter einen vorsorglichen Rückschnitt einer an das Nachbargrundstück grenzenden Hecke vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Hecke auch während der Wachstumsperiode die zulässige Höhe von 1,80 m nicht überschreitet.

(LG Freiburg, Urteil vom 07.12.2017 - 3 S 171/16)

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