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Ortsgemeinde ist für Dorfplatzlärm nur eingeschränkt verantwortlich (07.11.2017)

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Ortsgemeinde als Eigentümerin eines Dorfplatzes zwar für dessen Zustand verantwortlich ist, jedoch nicht für das Verhalten Dritter. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Ortsgemeinde über ihre bloße Eigentümerposition hinaus Exzesse Dritter fördert oder Anreize hierzu schafft.

(VG Koblenz, Urteil vom 18.10.2017 - 4 K 1006/16.KO)

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