Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich die Anwohner mehrerer Grundstücke an der Straße "In den Leonorengärten" in Berlin-Lankwitz nicht gegen die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft in ihrer Nachbarschaft, einem allgemeinen Wohngebiet, wehren können.
(VG Berlin, Beschluss vom 09.03.2017 - VG 13 L 102.17)
(VG Berlin, Beschluss vom 09.03.2017 - VG 13 L 102.17)