Kommt es aufgrund baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück zu einem unterirdischen Zufluss von Niederschlagswasser, so steht dem davon betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 des Landesnachbarrechtsgesetzes Rheinland-Pfalz (LNRG) ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es aufgrund des Sickerwassers zu einer Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit...
(BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14)
(BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14)