Das Verwaltungsgericht Cottbus hat dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle in Zeuthen teilweise stattgegeben. Das Gericht hielt einen 24-Stunden-Betrieb gegenüber den Anwohnern für rücksichtslos.
(VG Cottbus, Urteil vom 14.02.2017 - 3 L 340/16)
(VG Cottbus, Urteil vom 14.02.2017 - 3 L 340/16)