Kommt es zu einem Streit unter Nachbarn, bei dem Entstehen und Hergang einer körperlichen Auseinandersetzung streitig sind, es aber feststeht, dass der ein Nachbar den anderen im Verlauf der Auseinandersetzung geschlagen und dabei verletzt hat, geht eine nicht nachweisbare Notwehrsituation zulasten des Schädigers, der für durch den Schlag verursachte Verletzungen haftet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
(OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2016 - 9 U 166/15)
(OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2016 - 9 U 166/15)