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Luftwärmepumpe muss Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten (15.02.2017)

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Nachbar eine Luftwärmepumpe entfernen muss, die er in einem Abstand von weniger als drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat. Die Vorschriften des Bauordnungsrechts entfalten ihre Schutzwirkung auch im Nachbarverhältnis und führen zu einem zivilrechtlichen Anspruch des betreffenden Nachbarn auf Beseitigung.

(OLG Nürnberg, Urteil vom 14.01.2017 - 14 U 2612/15)

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