Grundstückseigentümer müssen nicht nur den eigenen Garten in Ordnung bringen - auch ein Graben zum Nachbargrundstück muss ab und zu gereinigt werden, "schlooten", wie man im Nordwesten sagt. Dabei muss aber auch Rücksicht auf die Belange des Nachbarn genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2016 - 14 U 96/16)
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2016 - 14 U 96/16)