Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein Anwohner keinen Anspruch darauf hat, dass an den Haltebuchten für Schulbusse vor einer Schule nachts keine Busse mehr abgestellt werden dürfen.
(VG Neustadt, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 778/16.NW)
(VG Neustadt, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 778/16.NW)