Macht ein Berechtigter seine Ansprüche nicht rechtzeitig geltend, tritt Verjährung ein. Auch wenn die Klage zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfolgreich sein können, ist sie nach Verjährungseintritt auf Kosten der Klagepartei abzuweisen, wenn sich die Gegenseite hierauf beruft. Das Landgericht Coburg hat daher die Klage eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Beseitigung bestehender und Unterlassung...
(LG Coburg, Urteil vom 09.12.2015 - 12 O 88/15)
(LG Coburg, Urteil vom 09.12.2015 - 12 O 88/15)