Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag eines Grundstückeigentümers aus Hannover-Bemerode auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der der Landeshauptstadt aufgegeben werden sollte, die Nutzung eines benachbarten Mehrfamilienhauses zur Erstunterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu unterlassen.
(VG Hannover, Beschluss vom 15.03.2016 - 4 B 1447/16)
(VG Hannover, Beschluss vom 15.03.2016 - 4 B 1447/16)