Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Weinfest am Rüdesheimer Platz ("Rheingauer Weinbrunnen") in Berlin-Wilmersdorf weiter stattfinden kann. Nach den Ausführungen des Gerichts konnte nicht festgestellt werden, dass bisher vom Weinfest schädlichen Umwelteinwirkungen ausgegangen sind.
(VG Berlin, Urteil vom 16.03.2016 - VG 4 K 293.14)
(VG Berlin, Urteil vom 16.03.2016 - VG 4 K 293.14)