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Lärmgrenzwerte nicht überschritten - Weinfest "Rheingauer Weinbrunnen" am Berliner Rüdesheimer Platz darf weiterhin stattfinden (17.03.2016)

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Weinfest am Rüdesheimer Platz ("Rheingauer Weinbrunnen") in Berlin-Wilmersdorf weiter stattfinden kann. Nach den Ausführungen des Gerichts konnte nicht festgestellt werden, dass bisher vom Weinfest schädlichen Umwelteinwirkungen ausgegangen sind.

(VG Berlin, Urteil vom 16.03.2016 - VG 4 K 293.14)

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