Stört ein Hund (hier: Pyrenäischer Hirtenhund) monatelang durch ständiges Gebell insbesondere die Nachtruhe, so kann die zuständige Behörde ein Haltungsverbot aussprechen, wenn der Hundehalter nichts zur Besserung der Situation unternimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg hervor.
(VG Würzburg, Urteil vom 24.04.2014 - W 5 K 12.659)
(VG Würzburg, Urteil vom 24.04.2014 - W 5 K 12.659)