Die Baugenehmigung für ein Müllcontainerhaus, die der Rhein-Pfalz-Kreis dem Betreiber eines Seniorenwohnheims im Rhein-Pfalz-Kreis erteilt hat, verletzt eine Anwohnerin nicht in ihren Rechten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
(VG Neustadt, Urteil vom 09.12.2015 - 3 K 470/15.NW)
(VG Neustadt, Urteil vom 09.12.2015 - 3 K 470/15.NW)