Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Nachbar dann keine Kappung bzw. Entastung von Bäumen an seiner Grundstücksgrenze verlangen kann, wenn den beklagten Nachbarn die Entfernung der Äste zum einen bereits von der Gemeinde untersagt wurde und zum anderen eine Beeinträchtigung des Grundstücks der Nachbarn nicht vorliegt.
(LG Coburg, Urteil vom 26.08.2015 - 12 O 118/15)
(LG Coburg, Urteil vom 26.08.2015 - 12 O 118/15)