Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Erdgeschoss eines Wohnhauses als ein islamisches Gebetshaus genutzt werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass das für maximal 62 Besucher ausgelegte Gebetshaus ohnehin in einem durch Verkehrslärm vorbelasteten Gebiet liegt und deshalb von der Nachbarschaft hinzunehmen ist.
(VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2015 - 1 K 398/15.KO)
(VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2015 - 1 K 398/15.KO)