Ein Grundstückseigentümer kann nicht gegen die seinem Nachbarn erteilte Genehmigung zum Fällen eines Baums klagen. Denn der Grundstückseigentümer wird durch die Fällgenehmigung nicht in seinen Rechten verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
(VG Köln, Urteil vom 17.11.2015 - 2 K 1167/15)
(VG Köln, Urteil vom 17.11.2015 - 2 K 1167/15)