In einem reinen Wohngebiet ist eine Pension mit 17 Betten grundsätzlich unzulässig. Eigentümer von Nachbargrundstücken im reinen Wohngebiet können daher verlangen, dass die zuständige Baurechtsbehörde entscheidet, ob und inwieweit dagegen eingeschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14)
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14)