Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung verlangen kann.
(BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 229/14)
(BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 229/14)