Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine einem Bauherrn von der Kreisverwaltung erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung des vorhandenen Rinderlaufstalls von 90 Liegeboxen auf ca. 200 Rinder Nachbarn nicht in eigenen Rechten verletzt und daher nicht unzumutbar ist.
(VG Neustadt, Urteil vom 23.02.2015 - 3 K 34/14.NW)
(VG Neustadt, Urteil vom 23.02.2015 - 3 K 34/14.NW)