Mehrere Bambuspflanzen können eine Hecke im Sinne des Nachbarrechts von Baden-Württemberg bilden. Dabei ist zu beachten, dass diese Hecke nicht höher als 1,80 m sein darf. Zudem darf ein Metallgitterzaun nicht höher als 1,50 m sein. Andernfalls besteht für den benachbarten Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Kürzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13)
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13)