In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Monteursunterkunft für 11 Personen grundsätzlich baurechtlich zulässig. Eine Gebietsunverträglichkeit besteht nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.01.2024 - 10 B 1456/23)
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.01.2024 - 10 B 1456/23)