Bei der Zerstörung eines älteren Baumes ist in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten. Der Anspruch geht vielmehr auf eine Teilwiederherstellung durch Anpflanzung eines jungen Baumes und darüber hinaus einen Ausgleich für eine etwa verbleibende Werteinbuße des Grundstücks. Das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) hat ein den eingeklagten Schadensersatzanspruch größtenteils zurückweisendes Urteil des Landgerichts aufgehoben...
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2024 - 9 U 35/23)
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2024 - 9 U 35/23)