Eine Baugrube darf durch eine im Nachbargrundstück rückverankerte Bohrpfahlwand unter bestimmten Umständen gesichert werden. Dem Eigentümer des Nachbargrundstücks steht aber als Ausgleich seiner Duldungspflicht ein Ausgleichsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
(OLG Stuttgart, Urteil vom 02.12.1993 - 7 U 23/93)
(OLG Stuttgart, Urteil vom 02.12.1993 - 7 U 23/93)