Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Anwohnern, die sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse gewendet haben, stattgegeben. Damit darf das Vorhaben vorläufig nicht weitergeführt werden.
(VG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2015 - 9 E 4775/14)
(VG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2015 - 9 E 4775/14)