Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat der Eilantrag eines Anwohners, mit dem dieser den Bau einer sogenannten Outdoor-Paintballanlage verhindern wollte, abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die vom Bürgermeister der Stadt Ennepetal erteilte Baugenehmigung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.
(VG Arnsberg, Beschluss vom 12.01.2015 - 4 L 1204/14)
(VG Arnsberg, Beschluss vom 12.01.2015 - 4 L 1204/14)