Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Trittschallschutz nach dem Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch den Nachbarn, wenn die Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109 eingehalten wird. Der Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass vor mehr als 30 Jahren in sämtlichen Wohnungen des Hauses ein Teppichboden ausgelegt war und daher ein höherer Schallschutz...
(LG Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014 - 11 S 101/12)
(LG Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014 - 11 S 101/12)