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Channel: kostenlose-urteile.de (Newsfeed: „Neues aus dem Nachbarrecht“)
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Unter­lassungs­anspruch des Nachbarn bei Überschreitung der in der Nachtzeit zulässigen Lautstärke von 60 dB (A) durch Hahnenkrähen (18.07.2023)

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Wird in einem allgemeinen Wohngebiet in der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr durch Hahnenkrähen die nach der TA Lärm maximal zulässige Lautstärke von 60 dB (A) überschritten, steht dem Nachbarn ein Unter­lassungs­anspruch zu. Kosten für Schall­isolierungs­maßnahmen von bis zu 4.000 € sind wirtschaftlich zumutbar. Dies hat das Landgericht Mosbach entschieden.

(LG Mosbach, Urteil vom 31.05.2023 - 5 S 47/22)

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