Die Klage von Grundstückseigentümern gegen die Nutzung eines benachbarten Sportplatzes im Landkreis Ahrweiler hatte keinen Erfolg. Sie wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen.
(VG Koblenz, Urteil vom 22.05.2023 - 1 K 370/22.KO)
(VG Koblenz, Urteil vom 22.05.2023 - 1 K 370/22.KO)