Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen.
(VG Trier, Urteil vom 24.07.2023 - 9 K 1721/23.TR)
(VG Trier, Urteil vom 24.07.2023 - 9 K 1721/23.TR)