Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine an der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende Hecke von der Grundstückseigentümerin ohne Zustimmung des Nachbarn entfernt werden kann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2022 - 8 U 52/21)
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2022 - 8 U 52/21)