Kann nicht nachgewiesen werden, wer von den Nachbarn die Thujen-Hecke beschnitten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1 BGB. Es besteht aber ein Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
(LG Hamburg, Urteil vom 07.06.2022 - 311 O 296/21)
(LG Hamburg, Urteil vom 07.06.2022 - 311 O 296/21)