Der Motor eines Pkw darf in einer Tiefgarage nicht länger als 90 Sekunden warmlaufen. Dem Mitnutzer der Tiefgarage steht insofern gemäß § 862 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
(LG Berlin, Urteil vom 23.08.2022 - 67 S 44/22)
(LG Berlin, Urteil vom 23.08.2022 - 67 S 44/22)