Wachsen Baumwurzeln auf das Grundstück des Nachbarn herüber und beeinträchtigen dadurch die Nutzbarkeit des Grundstücks, dürfen diese Wurzeln im Wege der Selbsthilfe vom Nachbarn auch dann beseitigt werden, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Dies hat die Berufungskammer des Landgerichts entschieden und damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu herüberwachsenden Zweigen auch auf Baumwurzeln angewendet.
(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 11.08.2021 - 2 S 132/20)
(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 11.08.2021 - 2 S 132/20)