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Verbringen von Laub in Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendrahtzaun durch Nachbarn stellt Eigentums­beeinträchtigung dar (29.06.2022)

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Werden zwei Grundstücke durch eine Sichtschutzwand und einem Maschendrahtzaun getrennt und verbringt der Nachbar in den Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendraht Laub, so stellt dies eine Eigentums­beeinträchtigung dar. Es besteht aber kein Anspruch auf Unterlassung, wenn der Nachbar das Laub selbständig wieder entfernt. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

(AG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2021 - 23 C 3805/21)

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