Mit Erfolg hat sich ein Ehepaar aus Altrip vor dem Landgericht dagegen gewehrt, dass ihre Nachbarin Tauben und sonstige Vögel mit Brotstücken und anderen Lebensmitteln füttert. Nach dem Urteil der Berufungskammer hat die Frau künftig die Fütterung zu unterlassen, damit es nicht zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks kommt. Hält sie sich nicht daran, muss sie mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft...
(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.04.2021 - 2 S 199/20)
(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.04.2021 - 2 S 199/20)