Anlässlich einer nachbarlichen Streitigkeit entschied das Amtsgericht Bad Iburg, dass ein Anspruch der Nachbarn auf Entfernung von Überwachungskameras bereits besteht, wenn diese eine Überwachung objektiv ernsthaft zu befürchten haben.
(Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 12.11.2021 - 4 C 366/21)
(Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 12.11.2021 - 4 C 366/21)