Ein Notwegerecht nach § 917 BGB zwecks Erreichens des Grundstücks mit einem Kfz besteht nicht, wenn das Grundstück in einer Wochenendhaussiedlung liegt, in der nach der planerischen Konzeption die Grundstücke nicht mit einem Kfz erreichbar sein sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 11.12.2020 - V ZR 268/19)
(BGH, Urteil vom 11.12.2020 - V ZR 268/19)