Das LG Koblenz hatte zu entscheiden, ob ein Grundstücksnachbar auch dann einen Anspruch auf Rückschnitt eines Walnussbaums auf Basis einer früheren Vereinbarung zwischen den Nachbarn hat, wenn dieser vereinbarte Rückschnitt nunmehr mit ziemlicher Sicherheit zum Absterben des Baumes führen wird.
(LG Koblenz, Urteil vom 12.07.2021 - 13 S 8/21)
(LG Koblenz, Urteil vom 12.07.2021 - 13 S 8/21)