Eine Baugenehmigung erlischt, wenn eine Mobilfunksendeanlage mit zusätzlichen Antennen und einem anderen Funksystem ausgerüstet wird und sich dadurch die Mobilfunkstrahlung erheblich erhöht. In diesem Fall liegt eine wesentliche Abweichung von ursprünglichen Bauvorhaben vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
(VG Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2021 - 11 K 6228/20)
(VG Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2021 - 11 K 6228/20)