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Bei Verweigerung des Schwenkens eines Baukrans über Nachbargrundstück muss gegen Grund­stücks­eigentümer Duldungsklage erhoben werden (09.02.2021)

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Verweigert der Eigentümer eines Nachbargrundstücks das schwenken eines Baukrans über das Grundstück, so muss der Berechtigte zur Durchsetzung seines Hammerschlags- und Leiterrechts jedenfalls in Bayern eine Duldungsklage erheben. Er ist nicht berechtigt, eigenmächtig zur Selbsthilfe zu greifen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

(OLG München, Urteil vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20)

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