Verweigert der Eigentümer eines Nachbargrundstücks das schwenken eines Baukrans über das Grundstück, so muss der Berechtigte zur Durchsetzung seines Hammerschlags- und Leiterrechts jedenfalls in Bayern eine Duldungsklage erheben. Er ist nicht berechtigt, eigenmächtig zur Selbsthilfe zu greifen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
(OLG München, Urteil vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20)
(OLG München, Urteil vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20)