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Channel: kostenlose-urteile.de (Newsfeed: „Neues aus dem Nachbarrecht“)
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Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei Einsichtnahme auf Nachbargrundstück durch neues Bauvorhaben (05.02.2021)

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Kommt es durch ein neues Bauvorhaben zu einer Einsichtmöglichkeit auf ein benachbartes Grundstück, so liegt darin kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Freiflächen verbleiben, die von Blicken Dritter entzogen sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20)

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