Bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage, die durch ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück entstehen, hinzunehmen. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme liegt dann nicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2020 - 7 B 1616/20)
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2020 - 7 B 1616/20)