Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellbar ist und somit eine Verletzung von Nachbarrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
(VG München, Urteil vom 19.03.2018 - M 8 K 16.4694)
(VG München, Urteil vom 19.03.2018 - M 8 K 16.4694)