Der Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat keinen Anspruch auf Nachbarschutz gegen die genehmigte Errichtung eines 4 Stockwerke hohen Neubaus auf dem Nachbargrundstück. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn liegt nicht vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
(VG München, Gerichtsbescheid vom 07.12.2020 - M 9 K 19.4747)
(VG München, Gerichtsbescheid vom 07.12.2020 - M 9 K 19.4747)