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BVerwG: Keine Gebiets­unverträglich­keit einer der Versorgung eines allgemeinen Wohngebiets dienenden Gaststätte aufgrund der ausgehenden Störungen (23.09.2020)

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Dient eine Gaststätte im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Bau­nutzungs­verordnung (BauNVO) der Versorgung eines allgemeinen Wohngebiets, so kann ihr nicht entgegengehalten werden, dass sie aufgrund der ausgehenden Störungen gebiets­un­verträglich und damit unzulässig sei. Die von einer gebietsversorgenden Gaststätte ausgehenden Störungen sind in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich hinzunehmen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

(BVerwG, Urteil vom 20.03.2019 - 4 C 5.18)

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