Eine Nachbarin muss die Kosten für eine abgestorbene Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze nicht ersetzen, obwohl sie im Verdacht steht, diese über Jahre hinweg beschädigt zu haben. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem Nachbarschaftsstreit aus Altrip entschieden. Die Hecke sei nämlich durch den fortschreitenden Klimawandel zugrunde gegangen, stellte die Kammer fest.
(Landgericht Frankenthal, Urteil vom 28.07.2020 - 7 O 501/18)
(Landgericht Frankenthal, Urteil vom 28.07.2020 - 7 O 501/18)