Ein Nachbar darf über die nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und Hecke hinaus einen Zaun errichten und die Hecke wachsen lassen, wenn sich der Nachbar selbst nicht an die von ihm verlangten Höhen hält. Dies hat Landgerichts Koblenz entschieden.
(LG Koblenz, Urteil vom 10.07.2020 - 13 S 6/20)
(LG Koblenz, Urteil vom 10.07.2020 - 13 S 6/20)