Ein Grundstückseigentümer kann nicht unter Hinweis auf einen Verstoß gegen Abstandsflächenregelungen gegen eine nachbarliche Baugenehmigung klagen, wenn er in gleicher Weise gegen das Abstandsrecht verstößt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2020 - 7 A 1510/18)
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2020 - 7 A 1510/18)