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BGH: Be­seitigungs­anspruch eines Grundstücksnachbarn wegen bauordnungswidrig fehlender Brandwand setzt keine konkrete Gefährlichkeit voraus (06.04.2020)

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Steht ein Gebäude in Widerspruch zu nachbarschützenden Bau­ordnungs­vorschriften, etwa weil die Brandwand fehlt, so kommt es für den Be­seitigungs­anspruch des Nachbarn nicht darauf an, ob eine konkrete Gefährlichkeit vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 13.12.2019 - V ZR 152/18)

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